Der Ehrenrat
Die Mitglieder des Ehrenrats werden alle zwei Jahre auf der Mitgliederversammlung mit den ungeraden Jahreszahlen gewählt.
Der Ehrenrat hat die Aufgabe, die Tradition und das Ansehen des Vereins und seiner Mitglieder zu wahren und im Interesse des Vereins bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern als Schlichtungs- und Entscheidungsinstanz zu fungieren. Der Ehrenrat bestimmt über die Neuaufnahme von Mitgliedern in den Verein. Der Ehrenrat ist unabhängig vom Vorstand und hat auch dadurch keinerlei Einfluss in dessen Tagesgeschäft. Vielmehr steht der Ehrenrat dem Vorstand als Beratungsfunktion zur Verfügung.
Auszug aus der RVO-Satzung:
§7 Ehrenrat
1. Der Ehrenrat regelt erforderlichenfalls Meinungsverschiedenheiten und befindet über die endgültige Aufnahme von ordentlichen sowie Jugendmitgliedern.
2. Der Ehrenrat besteht aus dem Ehrenratsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern, die gemäß § 5 Ziffer 1 von der Mitgliederversammlung zu wählen sind und aus zwei vom Vorstand entsandten Vertretern.
3. Der Ehrenratsvorsitzende oder bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter beruft den Ehrenrat bei Bedarf ein, jedoch mindestens dreimal im Jahr.
Folgende Mitglieder gehören zum Ehrenrat: Hans Josef Auweiler, Jörg Berling, Stephan Herzig, Elke Speth und Yvonne Conzen und zwei von Vorstand entsandten Vertretern. Der Vorsitzender des Ehrenrats ist Stephan Herzig und seine Vertreterin Elke Speth.